Unterhalb finden Sie Neuigkeiten aus der Entsorgungsbranche und über den Containerdienst Zundel im Allgemeinen.

Wichtige Mitteilung für alle gewerblichen Kunden

Ab dem 01.08.2017 gilt die Umsetzung der novellierten Gewerbeabfallverordnung

Ziel ist, bestimmte Inhalte aus Abfallgemischen (z.B Bau- und Abbruchabfälle, gewerbliche Siedlungsabfälle..) von Beginn an getrennt zu erfassen, um damit die Wiederverwendung und das Recycling zu stärken. Vom Aufstellen von Trennkonzepten, über den Nachweis einer individuellen Getrenntsammelquote hinweg bis hin zu bestimmten Ausnahmeregularien, entstehen dabei eine Vielzahl an Dokumentationspflichten.

Diese gelten neben Abfallerzeugern, auch für Abfallbesitzer und schlussendlich auch für Vor- oder Aufbereitungsanlagen.

Sie brauchen Unterstützung ? Wir sind für Sie da ! Fordern Sie uns - wir freuen uns !auf Sie ! Für eine Bestandsaufnahme, die Umsetzung und Dokumentation steht Ihnen das Zundel Team gerne zur Verfügung. 

 

Baustyropor / Styrodor / Polystyrol-Dämmstoffe

Seit dem 1.08.2017  gilt, für die Entsorgung von Wärmedämmplatten aus HBCD-haltigem Polystyrol, die POP-Abfall-Überwachungsverordnung. Für die hier u.a. genannten Polystyrol-Dämmstoffe gelten je nach enthaltener Konzentration an Flammschutzmitteln unterschiedliche Regeln in der Entsorgung. 

Grundlage war die europaweite Umsetzung der sog. POP-Verordnung in deutsches Recht, die u.a. das in diesem Baustoff eingesetzte Flammschutzmittel ( Brom ) in seiner Wirkung mit negativen Umwelteigenschaften ausweist.

Je nach Art der Abfälle ( z.B. Neuwarenverschnitte oder Abfälle aus der Sanierung ) sind bestimmte Nachweise und ggf. auch Analysen nötig, damit eine rechtsichere Entsorgung durchgeführt werden kann.

Damit Sie sich bei Ihren Bauvorhaben sicher sein können, dass die Entsorgung reibungslos und nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen stattfindet, empfehlen wir, kleinere Mengen getrennt zu erfassen ( z.B. in Sammelsäcken ), damit bei der nachgelagerten Abfallsortierung keine Mehrkosten entstehen. Für größere Anfallmengen  stehen andere Lösungen bereit.

Natürlich existieren auch hier Abfallströme, die unterhalb der kritischen Konzentration liegen, oder auch andere Flammschutzmittel beinhalten. Diese ist im Einzelfall mittels einer erforderlichen Analyse zu belegen. Teilweise findet für Neuware ( Verschnittreste u.ä ), die sauber und sortenrein anfallen ein werkstoffliches Recycling statt.

Sollten bei Ihren Bauvorhaben derartige Abfälle anfallen, so sprechen Sie uns bitte an, damit wir für Sie eine Entsorgungslösung gezielt für Sie vorbereiten und Sie auch auf dem Laufenden der aktuellen abfallrechtlichen Änderungen halten können.

Wir freuen uns Ihre Nachricht und stehen Ihnen gerne auch persönlich für alle Fragen rund um das Thema "Abfall" zur  Verfügung.